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Glasfaseranschluss

Glasfaser-anschluss

Für den Vertragsabschluss müssen die Provider direkt kontaktiert werden – das FTI ist hierfür nicht zuständig.

Vorab muss die hausinterne Verkabelung vorbereitet werden:
a) Je beantragten Anschluss wird vom Hauselektriker eine optische Telekommunikationssteckdose (OTO) direkt in der betreffenden Wohnung installiert und bis zur bereits montierten Endbox verkabelt. An diese OTO wird dann direkt der Router angeschlossen.
b) Die letzte Verbindung der OTO mit der Endbox darf nur durch eine eigens beauftragte und spezialisierte Firma erfolgen.
c) Die gesamte Faser von der OTO über die Endbox bis zum POP-Raum im FTI muss kollaudiert und ein Abnahmeprotokoll für den Provider erstellt werden.
d) Falls der Hauselektriker die OTO über das FTI bezieht, sind die Punkte b) und c) im Preis inbegriffen und werden durch die beauftragte spezialisierte Firma durchgeführt.

Obengenannte Vorgehensweise ist die optimale Fortführung des bisher installierten zukunftsorientierten Systems und garantiert vollständige Funktionalität. Wird die Installation vom Hauselektriker auf eine andere Weise vorgenommen (z.B. Montage des Routers direkt im Heizraum), so muss dieser Sorge für die Funktionalität tragen. Außerdem wird in diesem Fall die Geschwindigkeit ab dem Router auf Kupferkabelniveau reduziert.

Wichtig: Da die Verbindung mit der Endbox in jedem Fall nur durch eine beauftragte, spezialisierte Firma durchgeführt werden kann, ist es notwendig, den Abschluss der Elektrikerarbeiten im FTI zu melden.

Achtung: Für Anmeldungen in Aufkirchen und Wahlen bzw. Vierschach und Winnebach ist die betreffende Gemeindeverwaltung zuständig. Interessenten dieser Fraktionen möchten sich bitte an die jeweilige Gemeinde wenden.

Die Gemeinden Toblach und Innichen haben in das Glasfasernetz investiert. Das Fernheizkraftwerk Toblach-Innichen (FTI) stellte die Leerrohre zur Verfügung, damit die Straßen nicht erneut aufgegraben werden müssen. Der Anschlussauftrag erfolgt mittels Formularansuchen ausschließlich an das FTI.

Die Anschlusskosten sind Kosten für das Glasfaserkabel auf dem eigenen Grundstück bis zur Anschlussdose.

Objekte ohne Fernwärmeanschluss müssen auf dem eigenen Grundstück ein Leerrohr für das Glasfaserkabel zur Verfügung stellen. Die Details sind in diesem Fall mit dem Planer zu klären.

Die Anschlusskosten sind pro Haushalt gerechnet, d. h. ein Mehrfamilienhaus bzw. Kondominium zahlt den vorgesehenen Betrag je anschließende Wohneinheit (z. B. Haus mit 3 Wohnungen, bei welchem 2 anschließen = 2 x Euro 300,00). Für Kondominien stellt der Kondominiumsverwalter den Anschlussantrag an das FTI. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass alle Wohneinheiten gleichzeitig anschließen müssen.

Die Kosten für das Breitbandinternet hängen vom Provider ab. Jeder Endnutzer wählt seinen Provider selbst aus und wird mit diesem einen eigenen Vertrag abschließen. Dieser Provider wird nach Aktivierung für eventuelle Störungen zuständig sein.

Die Provider bieten verschiedene Up- und Downloadpakete an, aus welchen der Kunde jenes nach den eigenen Erfordernissen auswählen kann.

Telefonie, Fax, Fernsehen, Internet. Die angebotene Dienstleistung hängt vom Provider ab.

Natürlich können statische IP-Adressen reserviert werden (Anzahl und Kosten hängen vom Provider ab).

Für die Aktivierung der Anschlussdose wird vom zukünftigen Provider ein Aktivierungsentgelt eingehoben (erforderliche Endgeräte wie Modems u.ä. können in diesem Aktivierungsentgelt enthalten sein). Die laufenden Kosten werden vom Datenpaket abhängen.

Der Endnutzer muss selbst für eine Netzverbindung von der installierten Anschlussdose bis zur Wohnung sorgen. Außerdem wird ein Modem benötigt, welches je nach Providervertrag von diesem gestellt wird oder selbst angekauft werden muss.

Provider:

Folgende Provider stehen für die Aktivierung eines Glasfaseranschlusses zur Verfügung:

Downloads & Info:

Hier finden Sie das Formular für die Auftragserteilung des Glasfaser-Anschlusses, sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen: