GvD 231
Der Verwaltungsrat hat in der Sitzung vom 21.11.2017 das Handbuch lt. GvD 231/2001 zur Vorbeugung von Straftaten eingeführt. Die ausgearbeiteten Unterlagen sind auf dieser Seite abrufbar.
Das vorgesehene Überwachungsorgan hat seine Tätigkeit mit 07.06.2018 aufgenommen und wird im Sinne des GvD 24/2023 als eigenständige und unabhängige Behörde für die Verwaltung des Whistleblowings ernannt. Es ist ermächtigt, alle Berichte zu sammeln und zu verwalten und kann über die Emailadresse segnalante@gmail.com kontaktiert werden.